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   OLG Bremen, 05.11.2018 - 4 UF 85/18   

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https://dejure.org/2018,37402
OLG Bremen, 05.11.2018 - 4 UF 85/18 (https://dejure.org/2018,37402)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.11.2018 - 4 UF 85/18 (https://dejure.org/2018,37402)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. November 2018 - 4 UF 85/18 (https://dejure.org/2018,37402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

  • rechtsportal.de

    Beschwerdebegründung per Telefax an das Beschwerdegericht; Fristversäumnis wegen mehrfacher vergeblicher Anwahlversuche - Zivilprozessrecht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Versäumung der Frist; Telefax; mehrfache Anwahlversuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 254
  • MDR 2019, 312
  • FamRZ 2019, 467
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Auszug aus OLG Bremen, 05.11.2018 - 4 UF 85/18
    Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt nach der Rechtsprechung des BGH alles ihm Zumutbare, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - XII ZB 167/11, FamRZ 2013, 1117, 1118 Rn. 10).

    Dabei hat der Rechtsanwalt durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.03.2011 - VII ZB 37/10 - NJW 2011, 1597 Rn. 12 und vom 23.01.2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117, 1118 Rn. 10).

  • BGH, 16.12.2013 - II ZB 23/12

    Fristenkontrolle und Postausgangskontrolle

    Auszug aus OLG Bremen, 05.11.2018 - 4 UF 85/18
    (BGH, Beschluss vom 16.12.2013, II ZB 23/12, NJOZ 2015, 62).

    Eine Kontrolle muss dabei nicht in unmittelbarem Anschluss an den Sendevorgang erfolgen, aber so rechtzeitig, dass eine erfolglos gebliebene Übermittlung noch innerhalb der verbleibenden Frist wiederholt werden kann (BGH, Beschluss vom 16.12.2013, II ZB 23/12, NJOZ 2015, 62; Münch.-Komm-Stackmann, ZPO, 5. Aufl., § 233 Rn. 162).

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 37/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung nach Erledigungsvermerk in

    Auszug aus OLG Bremen, 05.11.2018 - 4 UF 85/18
    Dabei hat der Rechtsanwalt durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.03.2011 - VII ZB 37/10 - NJW 2011, 1597 Rn. 12 und vom 23.01.2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117, 1118 Rn. 10).
  • BGH, 05.09.2012 - VII ZB 25/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vergeblicher Versuch der Übermittlung des

    Auszug aus OLG Bremen, 05.11.2018 - 4 UF 85/18
    Denn von einem Verfahrensbevollmächtigten, dem es trotz zahlreicher Anwählversuche nicht gelingt, einen fristgebundenen Schriftsatz am letzten Tag der Frist per Telefax an eine vom Beschwerdegericht genannte Telefaxnummer zu übermitteln, kann verlangt werden, dass er über den Internetauftritt des Beschwerdegerichts eine etwa vorhandene weitere Telefaxnummer des Beschwerdegerichts ermittelt und seinen Schriftsatz an diese Telefaxnummer übermittelt (BGH, Beschluss vom 05.09.2012, VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 f.).
  • BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17

    Berufungseinlegung: Eingang der Berufungsschrift an einem Telefaxgerät der

    Auszug aus OLG Bremen, 05.11.2018 - 4 UF 85/18
    Dabei ist es zur Fristwahrung nicht erforderlich, dass der Schriftsatz an die vom Beschwerdegericht in der Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt genannte Telefaxnummer gesandt wird; entscheidend ist lediglich, dass der Schriftsatz in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Gerichts, auch über ein anderes Faxgerät, kommt (BGH, Beschluss vom 06.06.2018, IV ZB 10/17, Rn. 10 ff - juris zum Eingang einer Berufungsschrift auf dem Telefaxgerät der Referendarabteilung).
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